Aktuelles zur Geflügelpest
Um den oberösterreichischen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe bestmöglich zu schützen, hat das Gesundheitsministerium Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt.
Dabei handelt es ich um die folgenden Gemeinden:
Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten gilt vorerst keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann.
Folgende Symptome können ein Anzeichen auf den Ausbruch von Geflügelpest im Bestand sein:
Dabei handelt es ich um die folgenden Gemeinden:
- Im Bezirk Perg:
- Baumgartenberg
- Mauthausen
- Mitterkirchen im Machland
- Naarn im Machland
- Saxen
- Im Bezirk Steyr-Land:
- Dietach
- Im Bezirk Linz-Land:
- Enns
- Kronstorf
- Die Stadt Steyr
Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten gilt vorerst keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann.
Folgende Symptome können ein Anzeichen auf den Ausbruch von Geflügelpest im Bestand sein:
- Leistungsminderung (Abfall der Legeleistung um 5% über mehr als 2 Tage)
- verminderte Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%
- veränderte Eierschalen (z.B.: vermehrtes Auftreten von Windeiern)
- Vermehrtes Auftreten von Verendungen